Bedingungen

für die Überlassung von Personal und zur Durchführung von Montagen, Inbetriebnahmen, Reparaturen, Wartungen und Inspektionen nach Zeitaufwand.

Uns erteilte Aufträge für Montagen, Inbetriebnahmen, Reparaturen, Wartungen und Inspektionen werden durch fachkundiges Personal ausgeführt. Wir werden die nach dem Schwierigkeitsgrad der Anlage erforderlichen Fachkräfte einsetzen.

1. Für die Übernahme von Arbeiten an nicht von uns gelieferten Anlagen ist unsere Zustimmung erforderlich. Eine Haftung für derartige Arbeiten übernehmen wir nicht.

2. Alle über die Dauer einer Montage bzw. Inbetriebnahme, Reparatur, Wartung oder Inspektion gemachten Angaben sind Richtzeiten, da der Zeitaufwand von örtlichen Verhältnissen und von der kundenseitigen Unterstützung abhängig ist. Verzögern sich die Arbeiten ohne unser Verschulden und/ oder ist eine Unterbrechung der Arbeiten notwendig, so trägt der Kunde/ Besteller die dadurch entstehenden Kosten. Der Kunde/ Besteller ist zur Abnahme der Montage, Inbetriebnahme, Reparatur, Wartung bzw. Inspektion verpflichtet, sobald ihm deren Beendigung angezeigt wird.

3. Wir berechnen für hochwertige Werkzeuge, Messgeräte und Gerätschaften eine Leihgebühr von 1% des Neuwertes, gerechnet vom Versandtag bis zur Rücklieferung pro Woche. Der Kunde/ Besteller trägt außerdem zusätzlich die Fracht- bzw. Transportkosten.

4. Der Kunde/ Besteller hat auf seine Kosten folgende technische Hilfen zu stellen:

  • geeignetes Hilfs- und Fachpersonal mit entsprechender Ausrüstung.
  • Baufreiheit für die ungehinderte Arbeitsausführung z.B. sind erforderlich:

Freie Anfahrtswege, fertiggestellte Bau- und Fundamentarbeiten, Transport- und Hebezeuge, trockene verschließbare Materiallager, Bereitstellung des Liefermaterials, Baustellenenergie, Hilfs-, Verbrauchs- und Betriebsstoffe, beleuchtete, wettergeschützte, bei Außentemperatur von unter 0°C beheizbare Arbeitsplätze.

  • für unser Personal geeignete, verschließbare und beheizte Aufenthaltsräume mit entsprechender Möblierung, sanitäre Einrichtungen und „Erste Hilfe“- Einrichtungen.

5. Der Kunde/Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass die örtlich gültigen Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden, vor Arbeitsantritt entsprechende Belehrungen stattfinden und besondere Schutzkleidung bzw. Schutzvorrichtungen zur Verfügung gestellt werden.
Für die vom Kunden/ Besteller beigestellten Lieferungen und Gerätschaften, die Arbeitsausführung und die persönliche Sicherheit des zur Verfügung gestellten Personals können wir keine Haftung übernehmen.

6. Bei Neumontagen, Inbetriebnahmen übernehmen wir die Gewährleistung gemäß unseren dem Hauptauftrag zugrunde liegenden Lieferbedingungen. Reparaturen, Wartungen/Inspektionen werden nach bestem Ermessen durch fachkundiges Personal ausgeführt. Um die Arbeiten wirtschaftlich, in für den Kunden vertretbarer Zeit abzuschließen, kann keine allumfassende Überprüfung stattfinden, so dass Reparaturen an den anderen Bauteilen erforderlich werden können. Eine Haftung für sich später als notwendig erweisende weitere Reparaturen kann daher nicht übernommen werden.

7. Wir haften für Schäden am bearbeiteten Montage- oder Reparaturgegenstand, können darüber hinaus jedoch keine Haftung übernehmen, insbesondere nicht für Folgeschäden. Für von uns verursachte Schäden haften wir in den Grenzen unserer Haftpflichtversicherungen, die bei uns in der Höhe bestehen, wie sie in der Industrie und im Handwerk üblich sind. Beanstandungen können vom Kunden/ Besteller innerhalb von zwei Wochen nach Fertigstellung schriftlich angezeigt werden, andernfalls gilt die erbrachte Leistung als anerkannt.

8. Eventuell von uns zu vertretene Fehler beseitigen wir durch Nachbesserung, Preisminderung ist nur zulässig, falls unsere Nachbesserung fehlgeschlagen sein sollte. Bei Nachbesserung liefern wir kostenlos das Material. Die Arbeitsleistung und die Fahrtkosten hat hingegen der Kunde/ Besteller zu zahlen. Die Gewährleistungsfrist für verwendete Ersatzteile beträgt 6 Monate. Sie beginnt mit der Beendigung der Reparatur. Etwaige Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung oder aus unerlaubter Handlung verjähren in gleicher Frist. Die Gefahr der Montage, Inbetriebnahme, Reparatur und Wartung trägt der Kunde/ Besteller.

9. Zum Zweck der genauen Rechnungsausstellung und der Information bitten wir den Kunden/ Besteller, die geleisteten Stunden, Überstunden und Mehrarbeit auf unseren Vordrucken, die unser Personal ausfüllt und von denen eine Durchschrift dem Kunden/ Besteller ausgehändigt wird, zu bescheinigen. Durch die Unterzeichnung unserer Arbeitsbescheinigung erkennt der Kunde/ Besteller die Angaben über besondere tägliche Ausgaben und die geleisteten Stunden rechtsverbindlich an. Der Kunde/ Besteller ist nicht berechtigt, auf Grund irgendwelcher Beanstandungen oder Gegenforderungen an dem Betrag unserer Rechnungen Abzüge vorzunehmen. Die Rechnung ist zahlbar bei Erhalt.

10. Wir behalten uns vor, gegebenenfalls die Eröffnung eines unwiderruflichen Akkreditivs zu unseren Gunsten bei der Bank in der Bundesrepublik Deutschland zu verlangen.

11. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Gütersloh.

12. Für den Auftrag der Montage, Inbetriebnahme, Reparatur und Wartung haben die vorstehenden Bedingungen allein Gültigkeit, nicht eventuell abweichende Bestellbedingungen.